Anhänger der katholischen Organisation Opus Dei dürfen in Potsdam ein Privatgymnasium nur für Jungen bauen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und verwies zur Begründung auf die Freiheiten privater Schulträger .

Damit blieb die Klage einer Elterninitiative gegen die Ablehnung ihres Bauantrags durch das brandenburgische Bildungsministerium auch in letzter Instanz erfolgreich. Die Eltern bekennen sich offen zu dem erzkatholischen Laienbund Opus Dei, weshalb in Potsdam vom Opus-Dei-Gymnasium gesprochen wird.

Das Bildungsministerium hatte die Genehmigung der Schule mit dem Hinweis abgelehnt, dass eine reine Jungenschule eine öffentliche Schule nicht ersetzen könne und das brandenburgische Schulgesetz einen koedukativen Unterricht – also von Mädchen und Jungen zusammen – vorsehe.

Gleichberechtigung lernen nur unter Jungen

Dagegen verwies das Bundesverwaltungsgericht auf die von der Verfassung garantierte Privatschulfreiheit. Private Schulträger dürften demnach den Unterricht "grundsätzlich nach Maßgabe ihrer eigenen pädagogischen Einschätzungen frei gestalten".

Die Einschätzung der Elterninitiative, Schüler könnten Gleichberechtigung der Geschlechter auch in einem monoedukativen Unterricht – also nur für Jungen – lernen, muss das Bildungsministerium laut Urteil hinnehmen.

Treibende Kraft hinter den Schulplänen und Antragsteller ist die in Köln ansässige Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V. , die Opus Dei nahe steht. Vor allem diese Verbindung löste in Potsdam, aber auch darüber hinaus, Diskussionen aus. Brandenburgs Landesregierung und die Stadt Potsdam lehnen das Projekt weiterhin ab.

An der Jungenschule soll ein Opus-Dei-Priester als Seelsorger und Religionslehrer arbeiten. In der Vergangenheit wurde die konservative Organisation wegen angeblich sektenähnlicher Strukturen und obskurer Bußpraktiken kritisiert – Vorwürfe, die sie zurückweist. Sie hat nach eigenen Angaben weltweit 90.000, in Deutschland 600 Mitglieder, davon 26 Priester.